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Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung der Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Harald Kühn und Mar­tin Bach­hu­ber, 18.05.2017

Bund-Länder-Städtebauförderprogramms ‚Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke‘ -Förderung für Oberammergau, Bad Kohlgrub und Farchant

 

„Wir freuen uns, dass nach Nachricht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, die Gemeinden Oberammergau, Bad Kohlgrub und Farchant im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderprogramms ‚Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke‘ gefördert werden.“, erklärten die Landtagsabgeordneten Harald Kühn und Martin Bachhuber.

 

Folgende Gemeinden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen erhalten dieses Jahr Fördermittel aus dem Programm:

 

Ammergauer Alpen
• Bad Kohlgrub, 536.000 Euro
• Oberammergau, 30.000 Euro

 

Loisachtal
• Farchant, 210.000 Euro

 

Dieses Städtebauförderprogramm richtet sich vor allem an kleine Städte, Märkte und Gemeinden, die sich in interkommunaler Zusammenarbeit um die Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge kümmern. Ziel ist der Erhalt einer funktionierenden Infrastruktur der Daseinsvorsorge, vor allem in den Ortskernen. Dies wollen die Kommunen durch ein überörtlich abgestimmtes Vorgehen beim Leerstandsmanagement, durch die Schaffung von Wohnungen und Freizeitangeboten für alle Generationen, durch eine abgestimmte gewerbliche, touristische und kulturelle Entwicklung sowie durch ein gemeinsames Vorgehen bei der Anpassung der Siedlungsstrukturen an den Klimawandel und die Energiewende erreichen.

 

In Oberbayern arbeiten im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderprogramms ‚Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke‘ insgesamt 101 Städte, Märkte und Gemeinden in 23 interkommunalen Kooperationen zusammen. Davon erhalten 56 Kommunen dieses Jahr Unterstützung in Höhe von rund 6,2 Millionen Euro.
Bayernweit stehen 2017 rund 22,3 Millionen Euro Fördermittel aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit“ zur Vorbereitung und Umsetzung von städtebaulichen Investitionen bereit. Die Finanzhilfen werden zu etwa gleichen Teilen vom Bund und vom Freistaat zur Verfügung gestellt.