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Pressemitteilung 17.02.2016

Gemeinsame Pressemitteilung der Landtagsabgeordneten Harald Kühn und Martin Bachhuber

 „Interessen deutscher Sparer müssen verteidigt werden“ – Dringlichkeitsantrag im Haushaltsausschuss beraten

„Den von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf für ein europäisches Einlagensicherungssystem lehnen wir entschieden ab.“, so die Landtagsabgeordneten Harald Kühn und Marin Bachhuber.

In der EU sind derzeit die Einlagen der Sparer in Höhe von mindestens 100.000 Euro abgesichert. Daneben bestehen in Deutschland Sicherungssysteme, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Einlagen der Kunden schützen. Neben dem Einlagen-sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken garantieren auch die heimischen Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken über eigene Sicherungsfonds die Sicherheit der Kundengelder.

Nach den in Brüssel Ende November 2015 vorgestellten Plänen sollen die nationalen Einlagensicherungssysteme in drei Stufen zu einem einheitlichen europäischen System zusammengeführt werden. Die stufenweise Vergemeinschaftung soll ab 2017 unumkehrbar in Gang gesetzt werden, so dass bis zu einem vollständigen einheitlichen System, das dann ab 2024 gelten soll, keine Mitentscheidungs-möglichkeit Deutschlands mehr vorgesehen ist.

„Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung setzt Fehlanreize für Banken wie Staaten und widerspricht den Interessen der deutschen Sparer“, heben die beiden MdL hervor. „Deutsche Banken müssten für die Verluste ausländischer Banken haften. De facto wären deutsche Sparer damit verpflichtet, für notleidende Banken in Europa einzustehen.“

Aus ihrer Sicht würde die Aussicht auf eine Mithaftung deutscher Sparer absehbar dazu führen, dass das Bemühen anderer Banken um eine Bereinigung und Neuordnung ihrer Bilanzen erlahmt.

„In der Konsequenz würde dies bedeuten, dass die in Deutschland angesammelten Mittel zum Schutz von Sparern in andere EU-Staaten fließen und folglich die Sicherheit der Sparguthaben bei uns geschwächt wird“, erklären Bachhuber und Kühn. „Die Zustimmung zu einem entsprechenden CSU-Antrag in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen halten wir daher für ein wichtiges Signal.“

In dem CSU-Dringlichkeitsantrag „Nein zu einem europäischen Einlagensicherungssystem!“ wird die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, sich auf allen Ebenen weiterhin gegen den Vorschlag der EU-Kommission einzusetzen, für den Schutz europäischer Banken auf Mittel zurückzugreifen, die zur Sicherung deutscher Sparer gebildet wurden.

„Eine europäischen Haftungszwang über die Hintertür des Bankensystems darf es nicht geben.“, betonen die beiden Landtags-abgeordneten.

Zusammen mit Kollegen aus der CSU-Fraktion brachten Bachhuber und Kühn in der heutigen Plenarsitzung des Bayerischen Landtages einen Dringlichkeitsantrag ein, der sich gegen eine mögliche Festsetzung von Obergrenzen für Bargeldzahlungen ausspricht. Kühn und Bachhuber dazu: „Ein Bargeld-Limit einzuführen wäre ein Einschnitt in grundgesetzliche Freiheiten. Eine solche Obergrenze – egal in welcher Höhe – ist daher grundsätzlich abzulehnen.“