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Pressemitteilung des Landtagsabgerodneten Harlad Kühn, 15.03.2017

Harald Kühn: Projekt „Naturpark Ammergauer Alpen e.V.“ – Sachstand und weiteres Vorgehen

 

„Vor einem Jahr hat der Naturpark Ammergauer Alpen e.V. einen Antrag auf Erklärung zum Naturpark gestellt. Die Regierung von Oberbayern (ROB) hat diesen Antrag geprüft und mit positiv bewertet.“, so der Landtagsabgeordnete Harald Kühn. „Die Planungen für einen Naturpark Ammergauer Alpen wurden bereits im Jahr 2012 aufgenommen und werden vor Ort von einer breiten Öffentlichkeit mitgetragen.“

 

Nach Auffassung der Regierung ist das Gebiet fachlich als Naturpark geeignet. Insbesondere besteht mit dem Naturpark Ammergauer Alpen e.V bereits ein Trägerverein.

 

Kühn weiter: „Nach Abschluss der Vorarbeiten durch die ROB wurde der Vorgang beim zuständigen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) eingereicht. Ich habe mich daher an Frau Staatsministerin Scharf mit der Bitte gewandt, mich über den aktuellen Sachstand sowie über das weitere Vorgehen zu informieren.“

 

Staatsministerin Scharf teilte MdL Kühn Folgendes mit:

 

Der Anteil an Schutzgebieten liegt mit 51.5% zwar nur knapp über der gesetzlichen Mindestgrenze, entspricht aber noch den gesetzlichen Voraussetzungen („überwiegend“). Die Schutzgebiete bestehen bereits, es bedarf daher keiner Ausweisung neuer Schutzgebiete.

 

Für das Naturparkgebiet muss ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erstellt werden, der Grundlage für die Sicherung, Pflege und Entwicklung des Gebiets ist. Ein entsprechender Plan wurde der ROB bereits vor längerer Zeit
vorgelegt – der letzte Stand datiert vom Dezember 2016 und berücksichtigt bereits Änderungswünsche der ROB. Der PEPL ist nach Auskunft der ROB in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium.

 

Die geplante Naturparkfläche erstreckt sich über die Gemeinden

 

-Oberammergau,

 

-Unterammergau,

 

-Ettal

 

-Saulgrub/Altenau,

 

-Bad Kohlgrub und

 

-Bad Bayersoien sowie

 

-das gemeindefreie Gebiet Ettaler Forst im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Das Gebiet weist insgesamt eine Größe von 22.738 ha auf. Davon sind ca. 51,5 % als Schutzgebiete (50,5 % NSG, 1 % LSG) festgesetzt.

 

Hinsichtlich des weiteren Vorgehens teilte Staatsministerin Scharf Harald Kühn mit, dass – bis zur endgültigen Entscheidung voraussichtlich im Laufe des Jahres – zunächst folgende Stellen angehört werden sollen:

 

• Betroffene Gemeinden

 

• Naturpark Ammergauer Alpen e.V.

 

• Regierung von Oberbayern

 

• Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

 

• StMELF und StMWi

 

In einem zweiten Schritt sei geplant, den obersten Naturschutzbeirat mit der Angelegenheit zu befassen.

 

Nach erfolgreichem Abschluss des Beteiligungsverfahrens könne eine endgültige Entscheidung getroffen werden und diese schließlich im Allgemeinen Ministerialblatt bzw. im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.

 

Harald Kühn: „Im persönlichen Gespräch habe ich die Frau Staatsministerin darum gebeten, alles zu tun, um für dieses wichtige Projekt einen positiven Abschluss zu erreichen. Ein Naturpark Ammergauer Alpen hat nicht nur für das Ammertal, sondern für den gesamten Landkreis Garmisch-Partenkirchen eine große Bedeutung.“